Nutzbare Erfahrung
Unsere Kernkompetenz
Wir helfen Ihnen, die nutzbare Erfahrung Ihrer Mitarbeitenden zu bestimmen und diese sinnvoll in Ihr Gehaltssystem zu integrieren.
Beim Konzept der nutzbaren Erfahrung wird nur diejenige Erfahrung berücksichtigt, die auch für die Ausübung der Funktion nutzbringend ist. Solche „Erfahrungsanteile“ können dabei beruflich wie ausserberuflich erworben werden.
- Die ausserberuflich und beruflich erworbene Erfahrung wird bei einer Neuanstellung sowie bei einem Funktionswechsel bezüglich konkreter Nutzbarkeit überprüft
- Die beruflich erworbene nutzbare Erfahrung kumuliert sich im Normalfall mit zunehmenden Funktionsjahren
Unterstellt wird dabei, dass einerseits für die Ausübung der meisten Funktionen ein gewisses Mass an Lebenserfahrung auch im Beruf von Nutzen ist und daher entschädigt wird und andererseits, die Erfahrung während der Arbeit im Unternehmen ebenfalls zunimmt.
Die Erfahrungsjahre als Erfahrungsanteil erreichen unter Berücksichtigung der Funktion einen maximalen (meist) prozentualen Wert vom Basislohn. Jedes Unternehmen hat für sich selbst zu bestimmen, nach wie vielen Jahren das Maximum an Erfahrungsjahren erreicht wird. Der Erfahrungszuwachs beschreibt eine degressive Kurve. Dabei wird von der Idee ausgegangen, dass der Erfahrungszuwachs bei Verbleib in derselben Funktion abnimmt.
Für die konkrete Berechnung der nutzbaren Erfahrung wird unterschieden zwischen derjenigen bei Neuanstellung und derjenigen bei Funktionswechsel innerhalb der Organisation.