Grundlagen
Im Rahmen der Realisierung eines Gesamtkonzeptes wird das Management mit den Forderungen verschiedenster Anspruchsgruppen konfrontiert. Bereits in der Konzeptionsphase sind daher Gestaltungsprinzipien zu berücksichtigen, welche diesen Anforderungen gerecht werden.
I. Forderungen
Die wichtigsten Forderungen, welche im Rahmen eines erfolgreichen Gesamtkonzeptes berücksichtigt werden müssen, sind:
Unabhängig von Branche und Unternehmensgrösse erwarten die Mitarbeitenden aller Stufen, für ihre Arbeit fair resp. gerecht entschädigt zu werden. Sie stellen grundsätzlich drei Forderungen an die Entlöhnung:
Interne Lohngerechtigkeit
Interne Lohnvergleiche zu Kolleginnen und Kollegen müssen korrekt und plausibel sein. Es wird erwartet, dass Schwierigkeitsgrad der Aufgaben, individueller Leistungsbeitrag und eingebrachte Erfahrung ausschlaggebend sind für die Höhe des Lohnes.
Unternehmenserfolgsgerechtigkeit
Im Zuge des unternehmerischen Denkens und Handelns fordern Mitarbeitende vermehrt, am Erfolg des Unternehmens beteiligt zu werden, im Wissen darum, dass damit auch ein finanzielles Risiko verbunden ist.
Externe Lohngerechtigkeit
Der Vergleich der Löhne mit jenen der Mitbewerber bildet die Basis für die dritte Forderung nach konkurrenzfähigen Gehältern.
Das Gehaltsmanagement eines Unternehmens sollte daher die Zielsetzungen einer möglichst gerechten Entlöhnung aller Mitarbeitenden berücksichtigen (-> Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit). Dabei gilt es, die interne Lohngerechtigkeit (durch Berücksichtigung von Funktion, nutzbarer Erfahrung und individueller Leistung), die externe Lohngerechtigkeit (durch Berücksichtigung des Arbeitsmarktes) sowie eine allfällige Beteiligung am Erfolg zu beachten.
II. Gestaltungsprinzipien
Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Gehaltsmanagement erfolgreich umzusetzen. Unser erfolgreiches Gesamtkonzept basiert dabei auf den folgenden Gestaltungsprinzipien:
Das “individuelle Gehalt“ lässt sich in Abhängigkeit der Funktion und des entsprechenden Anforderungsniveaus in ein Lohnband übersetzen. Die Lohnbänder der verschiedenen Anforderungsniveaus überlappen sich dabei i.d.R. und zeigen üblicherweise einen degressiven Verlauf, da der Erfahrungszuwachs bei Verbleib im selben Lohnband resp. in derselben Funktionsstufe über die Jahre für gewöhnlich abnimmt.
Die Abgeltung der individuellen Leistungsbeiträge erfolgt innerhalb der Grenzen des entsprechenden Lohnbandes. „Bonus“ und „Situative Anteile“ werden in Abhängigkeit des effektiven Erfolgs bzw. der konkreten Situation ausgeschüttet und kommen i.d.R. ergänzend dazu.
- Die heutige Wissensgesellschaft erfordert umfassende Fachkompetenz.
- Die Erwartung nach Übernahme von mehr Eigenverantwortung verlangt nach Selbstkompetenz.
- Das erfolgreiche Bestehen in der heutigen Kommunikations- und Informationsgesellschaft basiert auf dem Vorhandensein von Sozialkompetenz.
- Das Bedürfnis der Unternehmen nach Leadership und Unternehmertum setzt bei den Kadermitarbeitenden entsprechende Führungskompetenz voraus.
- Die vier Kompetenzarten werden durch ein fünftes Kriterium „Beanspruchungen und Arbeitsbedingungen“ ergänzt.
Kompetenzbeurteilung und Zielerreichung werden durch die Vorgesetzten i.d.R. einmal jährlich in einem persönlichen Gespräch reflektiert. Für die identifizierten Defizite wie für die entdeckten Überschüsse sind die adäquaten Massnahmen einzuleiten.
Die Koppelung der Leistungsbeurteilung mit der Entlöhnung wird kontrovers diskutiert. Ist die Identifikation unterschiedlicher Leistungsbeiträge jedoch möglich, so sollte eine Differenzierung in der Entlöhnung nicht systembedingt von Vornherein verunmöglicht werden. Ist eine sinnvolle Differenzierung in den individuellen Leistungsbeiträgen nur schwer realisierbar, so wird von der „Fiktion der Normalleistung“ ausgegangen.
Dies bedeutet, dass sich der individuelle Lohn sukzessive jeweils in Richtung desjenigen Lohnes entwickelt, welcher der aktuellen Leistung entspricht. Das Ausmass der möglichen Anpassung hängt dabei von den zur Verfügung gestellten Mitteln ab. Die konkrete Entwicklung der Löhne wird dabei jährlich in einer Matrix neu festgelegt.
Ist die Identifikation der individuellen Leistungsbeiträge nicht möglich oder will eine Organisation im Bereich der Leistung keine Differenzierung vornehmen, so kann die Steuerung in Richtung eines definierten „Normalverlaufs“ erfolgen.